Leistungen
Unser Angebot für Sie
Ihr Weg zur Mobilität
Führerschein für alle Klassen
Bei uns erhalten Sie nicht einfach nur einen Führerschein – wir begleiten Sie von der Anmeldung bis zur Prüfung, von der ersten Theoriestunde bis zur erfolgreichen Fahrt. Ob Roller, Auto, Motorrad, Traktor, LKW oder Bus – wir haben für jeden Fahrzeugtyp die passende Ausbildung im Programm.
Darüber hinaus bieten wir auch Beobachtungs- und Auffrischungsfahrten für Seniorinnen und Senioren, sowie für Personen nach Unfall oder Krankheit an. Ebenso begleiten und schulen wir Menschen mit Fahrängsten oder mit besonderem Betreuungsbedarf mit viel Geduld, Einfühlungsvermögen und individueller Anpassung an ihre persönliche Situation.
Wir legen großen Wert auf sichere, praxisnahe Ausbildung und unterstützen Sie dabei, sich im Straßenverkehr sicher und selbstbewusst zu bewegen.
Freiheit auf zwei Rädern
Zweirad & Motorrad
Wenn Sie vom Wind im Gesicht träumen und lieber auf zwei Rädern unterwegs sind, sind Sie bei uns genau richtig.
Wir bieten Ihnen folgende Klassen für Ihre Zweiradausbildung an:
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Klasse AM
Kontaktieren Sie uns!Fahrerlaubnisklasse AM
Mindestalter 15 Jahre
- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- Keine Sonderfahrten erforderlich
- Beinhaltet auch Klasse Mofa
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
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Klasse A1
Kontaktieren Sie uns!Fahrerlaubnisklasse A1 (auch mit Beiwagen)
Mindestalter: 16 Jahre
- Hubraum max. 125 Kubikzentimeter
- Krafträder bis max. 11 kW und max. 0,1 kW/kg
- Auch dreirädrige Krafträder
- Beinhaltet auch Klasse AM
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
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Klasse A2
Kontaktieren Sie uns!Fahrerlaubnisklasse A2 (auch mit Beiwagen)
Mindestalter: 18 Jahre
- Krafträder bis max. 35 kW und max. 0,2 kW/kg
- Beinhaltet auch Klasse AM und A1
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
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Klasse A
Kontaktieren Sie uns!Fahrerlaubnisklasse A (auch mit Beiwagen)
Mindestalter:
24 bei Direkteinstieg
20 bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2- Hubraum mehr als 50 ccm² und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie dreirädrige Krafträder
- Beinhaltet auch Klasse AM, A1 und A2
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
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Klasse B196
Kontaktieren Sie uns!Schlüsselzahl B196 (Erweiterung für Klasse B)
Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Krafträder bis max. 11 kW und max. 0,1 kW/kg (gemäß FE Klasse A1)
- KEINE theoretische und praktische Prüfung notwendig
- Berechtigung gilt NUR im Inland
- KEIN "Aufstieg" in eine höhere Motorradklasse möglich
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
Mit uns lernen Sie nicht nur die Theorie – wir bereiten Sie umfassend auf alle prüfungsrelevanten Inhalte vor und üben in der Praxis, bis Sie sich sicher fühlen.
Mobilität auf vier Rädern
PKW & Anhänger
Die klassische PKW-Ausbildung darf bei uns selbstverständlich nicht fehlen.
Wir führen folgende Klassen:
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Klasse B
Kontaktieren Sie uns!Fahrerlaubnisklasse B
Mindestalter: 18 Jahre
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg
- Max. 8 Personen
- Kfz mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Kombination darf 3500 kg nicht überschreiten)
- Beinhaltet auch Klasse AM und L
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
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Klasse BF 17
Kontaktieren Sie uns!Fahrerlaubnisklasse BF 17
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Teilnahme am begleiteten Fahren)
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg
- Max. 8 Personen
- Kfz mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
(Kombination darf 3500 kg nicht überschreiten) - Beinhaltet auch Klasse AM und L
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
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Klasse B197
Kontaktieren Sie uns!Fahrerlaubnisklasse B197
Mindestalter: 18 Jahre (Kombination BF17 - B197 möglich)
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg
- Max. 8 Personen
- Kfz mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Kombination darf 3500 kg nicht überschreiten)
- Besonderheiten:
- Prüfung mit Automatikgetriebe
- Fahrstunden großteils mit Automatikgetriebe – aber: Erwerb der Schaltkompetenz durch 10 Fahrstunden mit manuellem Getriebe
- Kein Kostennachteil durch Kombination mit den Sonderfahrten
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
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Klasse B78
Kontaktieren Sie uns!Fahrerlaubnisklasse B78
Mindestalter: 18 Jahre (Kombination BF17 - 78 möglich)
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg
- Max. 8 Personen
- Kfz mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Kombination darf 3500 kg nicht überschreiten)
- Besonderheiten:
- Prüfung mit Automatikgetriebe
- Fahrstunden mit Automatikgetriebe
- Fahrerlaubnis ausschließlich für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe!
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
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Klasse B196
Kontaktieren Sie uns!Schlüsselzahl B196 (Erweiterung für Klasse B)
Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Krafträder bis max. 11 kW und max. 0,1 kW/kg (gemäß FE Klasse A1)
- KEINE theoretische und praktische Prüfung notwendig
- Berechtigung gilt NUR im Inland
- KEIN "Aufstieg" in eine höhere Motorradklasse möglich
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
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Klasse BE
Kontaktieren Sie uns!Fahrerlaubnisklasse BE (BE F17 möglich)
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Teilnahme am begleiteten Fahren)
- Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 3500 kg nicht übersteigt
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
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Klasse B96
Kontaktieren Sie uns!Schlüsselzahl B96 (Erweiterung für Klasse B)
Mindestalter: 18 Jahre
- Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- Zulässige Gesamtmasse über 3500 kg, aber nicht mehr als 4250 kg
- KEINE praktische Prüfung erforderlich, lediglich Schulung in der Fahrschule
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
Ob Stadtverkehr, Überland oder Autobahn – wir machen Sie fit für alle Situationen. Unsere modernen Fahrzeuge und kompetenten Fahrlehrer sorgen dafür, dass Sie mit Sicherheit und Freude unterwegs sind.
Professionalität für große Fahrzeuge
LKW & Bus
Wenn Sie Berufskraftfahrer werden möchten oder einfach größere Fahrzeuge fahren wollen, sind Sie bei uns richtig.
Wir bieten folgende Klassen für Lastkraftwägen an:
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Klasse C
Kontaktieren Sie uns!Fahrerlaubnisklasse C
Mindestalter: 18 Jahre
- Lastwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 t
- Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg setzen den Führerschein der Klasse CE voraus
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
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Klasse CE
Kontaktieren Sie uns!Fahrerlaubnisklasse CE
Mindestalter: 18 Jahre
- Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
- Beinhaltet alle Anhängerklassen
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
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Klasse C1
Kontaktieren Sie uns!Fahrerlaubnisklasse C1
Mindestalter: 18 Jahre
- Berechtigt Lastwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t bis 7,5 t zu fahren
- Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg setzen den Führerschein der Klasse C1E voraus
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
-
Klasse C1E
Kontaktieren Sie uns!Fahrerlaubnisklasse C1E
Mindestalter: 18 Jahre
- Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
Außerdem folgende Klassen für Busse:
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Klasse D
Kontaktieren Sie uns!Fahrerlaubnisklasse D
Mindestalter: 24 Jahre
Ausnahmen:
- 24 Jahre
- 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
- 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation
- 20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- 18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt (oder ohne Fahrgäste)
- Beinhaltet Klasse D1
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
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Klasse DE
Kontaktieren Sie uns!Fahrerlaubnisklasse DE
Mindestalter: 18 Jahre (Ausnahmen siehe Klasse D)
- Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
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Klasse D1
Kontaktieren Sie uns!Fahrerlaubnisklasse D1
Mindestalter: 21 Jahre
Ausnahme: 18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer ( MPU notwendig) und zusätzlich mindestens 1 Jahr Fahrerlaubnis Klasse B
- Kraftfahrzeuge - die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen ausgelegt und nicht länger als 8 Meter sind.
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
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Klasse D1E
Kontaktieren Sie uns!Fahrerlaubnisklasse D1E
- Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
- Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Unsere Ausbildung bereitet Sie auf alle Anforderungen vor – vom sicheren Fahren im Alltag bis zur Ausbildung für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr.
Mehr als nur der Führerschein
Weiter- & Fortbildungen
Wir bieten Ihnen auch weiterführende und berufliche Qualifikationen, z. B.:
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Grundqualifikation für Berufskraftfahrer
Zu den KursenGemäß gesetzlichen Vorgaben
Entdecken Sie jetzt unsere aktuellen Kurse!
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Module für Berufskraftfahrer
Zu den KursenGemäß gesetzlichen Vorgaben
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Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF)
Zu den KursenBei Verstößen in der Probezeit oder zur Vertiefung der Fahrpraxis.
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FES-Seminare
Zu den KursenZur Aufarbeitung von Verstößen und zur Vertiefung der Fahrpraxis.
Entdecken Sie jetzt unsere aktuellen Kurse!
So können Sie Ihre Ausbildung nach Bedarf erweitern – sei es als Privatperson oder beruflich im Personen- bzw. Güterverkehr.